Erbrecht

Die Vermögensnachfolge und -planung ist von vielen Fallstricken und Überraschungen gekennzeichnet. Erbrechtliche Vorgänge sind, aufgrund der hohen emotionalen Implikation, immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Deshalb sind diese, gerade im Familienkreis, mit Sensibilität und zum Schutz der Rechte des Mandanten, mit klaren Zielen zu führen. Darüber hinaus sehen wir uns als Berater unserer Mandanten für optimale Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Vermögensnachfolge.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von Erbfällen. Ebenso übernehmen wir die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Abwicklung von Erbfällen als Testamentsvollstrecker.

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht:
Dr. Eberhard Witthoff