Arbeitsrecht

Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber und Betriebsräte. Ein regelmäßiger Wechsel der Perspektive ist für eine gute Qualität der Beratung und die gerichtliche Vertretung unerlässlich, da auf diese Weise alle Eventualitäten bedacht und in die Beratung mit einbezogen werden können. Dabei geht es um vielmehr als nur rechtliche Aspekte, sondern vielfach auch um die persönliche Situation unserer Mandanten oder die Entwicklung einer Strategie. Hierbei kommt auch der außergerichtlichen Verhandlung eine große Bedeutung zu, insbesondere, wenn es sich um einen komplexen Fall handelt, dessen Ausgang nur schwer absehbar oder eine große Belastung für den Mandanten zu befürchten ist.

Wir beraten dabei zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – hierzu gehören unter anderem auch die Vorbereitung oder Abwehr von Kündigungen, Durchführung und Abwehr von Kündigungsschutzklagen, Verhandlung von Abfindungen oder Arbeitszeugnissen bis hin zu Elternzeit und Mutterschutz.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen als auch Einzelpersonen, Führungskräfte und Betriebsräte.

Unser Ziel ist es stets das wirtschaftliche Interesse unserer Mandanten bestmöglich mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.