Domainrecht

Unter Domainrecht werden eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen für die Vergabe von Internetdomänen verstanden. Es ist nicht in einem eigenen Gesetz kodifiziert, sondern hat sich durch die sinnvolle Anwendung bestehender Normen, beispielsweise aus dem Marken- und Namens- und dem allgemeinen Vertragsrecht, nach und nach in der Rechtsprechung herausgebildet.

Wir beraten unsere Mandanten bei allen Streitigkeiten rund um Ihre Domains. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen rechtsverletzende Domains bestehen, die wir für Sie vor den allgemeinen Gerichten als auch in Verfahren der alternativen Streitschlichtung (z.B. UDNDRP, ADR bei EU-Domains etc.) austragen können. Zudem schützen wir auch präventiv ihre Domains z.B. durch Legal Rights Objections, Verfahren nach dem Uniform Rapid Suspension System (URS) oder durch Hinterlegung Ihrer Marke im Trademark Clearing House. Aufgrund bestehender Erfahrung bei der Einführung neuer Domainendungen können wir Ihnen auch bei der Etablierung einer eigenen „dotBrand“ zur Seite stehen.

Ihr Ansprechpartner für Domainrecht:
Dr. Markus Bahmann