Zwangsvollstreckung

Mit der Erreichung eines für Sie positiven Urteils muss unsere Tätigkeit für Sie noch nicht abgeschlossen sein. Falls der Prozessgegner die Forderung nicht bezahlt, wird unsere Zwangsvollstreckungsabteilung die titulierten Forderungen zwangsweise durchsetzen.

Wir holen für Sie Auskünfte aus dem Schuldnerregister ein, beauftragen Gerichtsvollzieher und/oder beantragen Lohn- oder Kontenpfändungen. Sollte bei Ihrem Schuldner Grundbesitz vorhanden sein, so erwirken wir die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek und betreiben gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung der Immobilie. 

Wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet, so beraten wir Sie zur Vollstreckungsabwehr und zum Vollstreckungsschutz und setzen Ihre Rechte gegebenenfalls in Gerichtsverfahren für Sie durch.

Ihr Ansprechpartner für Zwangsvollstreckung:
Dr. Markus Bahmann