Mietrecht

Wir beraten Sie im Bereich des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts, sowie des Pachtvertragsrechts. Dies sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Verfahren. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Mieter als auch Vermieter. 

Im Vorfeld sind wir mit der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen befasst. Unser Augenmerk liegt dabei vor allem darauf, Konfliktpotenzial im vornherein auszuschließen. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie auch im Streitfall und vertreten Ihre Interessen vor den entsprechenden Gerichten.