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Dr. Eberhard Witthoff

Dr. Eberhard Witthoff berät als langjähriger und ausgewiesener Experte, auf allen Gebieten des Zivilrechts, insbesondere aber in allen Fragen des Erbrechts, sowie im Privatversicherungsrecht und Internationalen Privatrecht. Darüber hinaus ist er auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Witthoff hat über die Vererbung von Gesellschaftsanteilen im Internationalen Privatrecht promoviert.

Nach seinem juristischem Studium an den Universitäten Tübingen und Freiburg/Breisgau war Dr. Witthoff zunächst als Anwalt in einer großen Münchner Rechtsanwaltskanzlei tätig und wechselte später als Syndikusanwalt in einen DAX-30 Konzern in München. Dort befasste er sich in leitenden Funktion mit internationaler Verantwortung vor allem mit internationalrechtlichen und versicherungsrechtlichen Sachverhalten.