Recht des unlauteren Wettbewerbs

Das Gebot der Fairness gilt auch im Geschäftsleben. Diejenigen, die die geltenden Wettbewerbsregeln missachten, können sich eventuell hierdurch einen rechtswidrigen Vorteil gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern verschaffen. Da dies zu einem gesamtwirtschaftlichen Schaden führen kann, lässt dies unsere Wirtschaftsordnung nicht zu und hat entsprechende Gesetze und Regelungen erlassen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur ein fairer und geordneter Leistungswettbewerb toleriert wird.

Aus diesen Gründen gehen wir für Sie mit aller Bestimmtheit gegen unlauteren Wettbewerb vor. Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch in Fragen zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.

Ihr Ansprechpartner zum Recht des unlauteren Wettbewerbs:
Dr. Markus Bahmann