Patente und Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ein schnell zu erlangendes Schutzrecht. Es wird zu Recht als „kleiner Bruder“ des Patentes bezeichnet. Während die Prüfung und Erteilung eines Patents in der Regel einige Jahre dauert, kann ein Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden.

Ein erteiltes Patent oder Gebrauchsmuster gewährt seinem Inhaber ein Monopol. Nur er darf das durch das Patent oder Gebrauchsmuster geschützte Produkt herstellen oder ein patentrechtlich geschütztes Verfahren anwenden.

Das Patent ist das traditionsreichste und technischste unter den gewerblichen Schutzrechten. Ein Patentschutz für Sachpatente oder Verfahren ist nicht leicht zu erlangen, kann sich aber als äußerst wertvoll erweisen. Patente sind der Puls des technologischen Fortschritts, das Herz innovativer Technikunternehme und somit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Erlangung dieser technischen Schutzrechte auf nationaler und internationaler Ebene. Ebenso kümmern wir uns um eine effektive Durchsetzung der sich ergebenden Schutzrechte vor den ordentlichen Gerichten.

Ihr Ansprechpartner für Patente und Gebrauchsmuster:
Dr. Markus Bahmann